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BFSG PFLICHT & WCAG 2.1 AA

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Pflichten für Unternehmer / BFSG WCAG 2.1 AA

Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG)
Ab 28. Juni 2025 müssen digitale Produkte und Dienstleistungen für Endverbraucher barrierefrei sein. Kern­referenz ist die EU‑Norm EN 301 549, die wiederum auf den WCAG 2.1‑Erfolgskriterien in Stufe AA basiert. IHK MünchenWunderjuli

Markt­überwachung & Sanktionen
Verstöße gelten als Ordnungs­widrigkeit und können mit Bußgeldern bis zu 100 000 € sowie Abmahnungen durch Wettbewerber geahndet werden

 Was verlangt WCAG 2.1 AA konkret?

  1. Wahrnehmbar – Text‑Alternativen für Bilder, ausreichende Farb­kontraste.

  2. Bedienbar – Tastatur­navigation, sichtbarer Fokus, Zeitsteuerungen steuerbar.

  3. Verständlich – Konsistente Navigation, klare Formularetiketten, Fehlermeldungen.

  4. Robust – Saubere semantische HTML‑Struktur, ARIA‑Rollen



Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Analysieren Sie Ihre bestehenden digitalen Angebote hinsichtlich Barrierefreiheit mit unserer Agentur und Prüfen Sie beispielsweise Websites und Apps auf Konformität mit den WCAG 2.1 AA-Kriterien.

Erstellen Sie gemeinsam mit uns einen Maßnahmenplan, arbeiten Sie mit Expertinnen und Experten für Barrierefreiheit zusammen und/oder schulen Sie Ihre Mitarbeiter / Entwickler regelmäßig zu gesetzlichen Anforderungen und praktischen Lösungen.

Gesetzliche Grundlage.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, digitale Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA zu gewährleisten.

Wer ist betroffen?

Unternehmen mit digitalen Produkten und Dienstleistungen, insbesondere größere Organisationen und öffentliche Stellen.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung.

Bei Nicht-Umsetzung drohen Bußgelder, Beschwerden und rechtliche Schritte durch Anwälte, Aufsichtsbehörden / Bundesnetzagentur oder Betroffene.

Was genau ändert sich durch die Umstellung?

Digitale Angebote müssen nach WCAG 2.1 AA barrierefrei gestaltet und regelmäßig geprüft werden.

Müssen alle Unternehmen die BFSG- und WCAG 2.1 AA-Vorgaben umsetzen?

Die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung betrifft insbesondere größere Unternehmen, öffentliche Stellen und Anbieter digitaler Produkte und Services.

Was bedeutet WCAG 2.1 AA konkret für Websites?

Webseiten müssen barrierefrei gestaltet sein: Dazu gehören z.B. kontrastreiche Farben, verständliche Struktur, alternative Texte für Bilder und Tastaturbedienbarkeit.

Was passiert, wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden?

Es drohen Beschwerden, Bußgelder und Verpflichtungen zur Nachbesserung. Zudem kann der Ruf Ihres Unternehmens leiden.

Wir unterstützen Sie bei der Umstellung.

Sie möchten wissen, wie Sie BFSG und WCAG 2.1 AA erfolgreich umsetzen? Unser Team hilft mit Expertise, Beratung und Umsetzung – sprechen Sie uns an.

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